Hausordnung

-Stand: 01.04.2024-

  1. Die Hausordnung hat für alle Ferienwohnungen und deren Mieter Gültigkeit und regelt die Grundvorrausetzungen, um für alle Beteiligten einen angenehmen Aufenthalt in gepflegter Atmosphäre zu gewährleisten. Mit Betreten der Ferienwohnung akzeptiert der Nutzer diese Hausordnung.
  2. Der Check in, am Anreisetag, erfolgt in der Zeit von 16:00 – 19:00 Uhr.
  3. Die Kurabgabe des Ortes ist eine Pflichtabgabe. Bitte teilen Sie vor Anreise alle notwendigen Daten mit. Die Kurabgabe ist bei Anreise direkt in bar zu zahlen.
  4. Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung angegeben Personen und der entsprechenden Personenzahl genutzt werden. Ohne Zustimmung des Vermieters darf die Personenzahl nicht erhöht oder die Wohnung an andere Personen weitervermietet werden.
  5. Für die Wohnungsschlüssel wird vom Vermieter keine Kaution verlangt. Geht der Schlüssel jedoch verloren, ist der Gast verpflichtet für die Kosten (neuer Schlüssel bzw. neues Schloss) aufzukommen. Ein Schlüsselverlust ist umgehend dem Vermieter zu melden.
  6. Alle Gäste der Ferienwohnung erklären hiermit ausdrücklich, das Haus und das Grundstück, sowie alle Gegenstände des Hauses, auf eigene Gefahr zu benutzen und den Vermieter von allen hieraus abzuleitenden Regressansprüchen freizustellen.
  7. Der Gast verpflichtet sich, die Mieträume und die zur Benutzung mitvermieteten Gegenstände und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Die vom Vermieter bereitgestellten Hand- und Badetücher, sowie die Bettwäsche, dürfen nicht mit an den Strand genommen werden.
  8. Der Mieter haftet für alle Schäden und Beeinträchtigungen an den vermieteten Räumen und Gegenständen, soweit dies über die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch eintretende Abnutzung hinausgeht. Dies gilt auch für Schäden durch dritte Personen, die sich mit und ohne Zustimmung des Vermieters oder des Mieters in Mieträumen aufhalten. Jeder entstandene Schaden ist dem Vermieter unverzüglich vor der Abreise zu melden und zu ersetzten.
  9. Bei Abreise ist das Geschirr, die Gläser, das Besteck usw. in sauberem Zustand zu übergeben. Räumen Sie den Kühlschrank und die Spülmaschine bitte restlos aus. Bitte bringen Sie auch den Müll in die vorgesehenen Behälter auf dem Hof. Die Abreise erfolgt spätestens bis 10.00 Uhr am Abreisetag.
  10. Wir bitten die Ruhezeit von 22.00 bis 8.00 Uhr einzuhalten. Unnötige Lärmbelästigungen auf den Fluren und im Freien (insbesondere auf den Balkonen) sind zu vermeiden.
  11. In Ausgussbecken sowie Duschwannen und WC dürfen keine Abfälle und schädliche Flüssigkeiten gegeben werden. Es ist speziell verboten, das WC quasi als Abfalleimer zu benutzen, z.B. für Blechdosen, Watte, Textilien, Hygieneartikel, Windeln, Zeitungen, Zigarettenschachteln, Rasierklingen, Bauabfälle, Farbreste, Fette, Öle u.ä.
  12. Im Treppenhaus und im Souterrain dürfen keine Gegenstände - Fahrräder, Kinderwagen, Luftmatratzen, Fahrradträger und dergleichen- abgestellt werden. Fahrräder sind grundsätzlich auf den hierfür vorgesehenen Platz zu stellen. Etwa verursachte Verschmutzungen gemeinschaftlicher Flächen sind sofort zu beseitigen. Balkone und Terrassen dürfen ebenfalls nicht als Abstell- und Lagerflächen genutzt werden.
  13. Wir bitten Sie keine Handtücher usw. über die Geländer der Balkone zu hängen. Bitte benutzen Sie hierfür die Trockenständer.
  14. Das Grillen auf Balkonen, Terrassen und dem Grundstück ist nicht gestattet.
  15. Im gesamten Haus dürfen keine brennbaren, explosiven oder giftigen Materialien und Flüssigkeiten gelagert bzw. aufbewahrt werden.
  16. Das Rauchen in den Ferienwohnungen, sowie gemeinschaftlichen Räumen des Hauses, insbesondere Fluren, Treppenhäusern ist nicht gestattet. Beim Rauchen auf den Balkonen schließen Sie bitte die Fenster und Türen und nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarbewohner.
  17. Das Laden von Akkus, insbesondere von E-Bikes ist nur unter Aufsicht und in nicht brennbarer Umgebung Fliesen gestattet. Der Vermieter behält sich vor ggf. Gebühren für einen erhöhten Stromverbrauch zu erheben.
  18. Dem Mieter ist bekannt, dass bei Schnee und Glatteis nicht geräumt bzw. gestreut wird. Eine Haftung für Personen- und Sachschäden wird vom Vermieter nicht übernommen.

 

PKW – Stellplatz Nutzungsordnung

  1. Der Vermieter haftet nicht für Schäden an abgestellten Fahrzeugen und eingebrachten Gegenständen / Sachen, es sei denn, ihm fällt eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Das gleiche gilt für Diebstahl und Einbruchdiebstahl.
  2. Zu jeder Ferienwohnung gehört nur ein Stellplatz. Es gibt keine Möglichkeit ein zweites Fahrzeug abzustellen.
  3. Der Mieter hat Schäden, die durch ausgelaufenen Kraftstoff, Öl oder Säure entstanden sind, ohne Verschuldensnachweis auf eigene Kosten unverzüglich zu beseitigen. Soweit der Boden der Mietsache beschädigt ist, hat eine Erneuerung zu erfolgen.
  4. Dem Mieter ist bekannt, dass bei Schnee und Glatteis nicht geräumt bzw. gestreut wird. Eine Haftung für Personen- und Sachschäden wird vom Vermieter nicht übernommen.
  5. Der Mieter nutzt den Stellplatz nur zum vereinbarten Zweck. Der Mieter ist nur berechtigt, sein eigenes Fahrzeug oder das seiner Familienangehörigen bzw. mit ihm im eigenen Haushalt lebenden Personen auf dem Stellplatz abzustellen. Das Waschen im Hof ist untersagt.
  6. Der Mieter hat Lärmbelästigungen, insbesondere Hupen und Laufenlassen des Motors, zu vermeiden. Rauchen und das Verwenden von offenem Feuer in der Nähe abgestellter Fahrzeuge ist verboten.
  7. Hindert eine dritte Person oder Sache den Mieter am Zutritt oder Zufahrt zum Stellplatz, ist der Mieter nicht zur Minderung des Mietpreises bzw. zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Vermieter berechtigt.